"Die Rettungsgasse, die mit 1. Jänner 2012 Wirklichkeit wird, soll dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten. Erfahrungen zeigen, dass Einsatzfahrzeuge durch die Rettungsgasse im Schnitt vier Minuten an wertvoller Zeit gewinnen können, um Menschenleben zu retten. Damit sich die Rettungsgasse rasch etabliert und von den Verkehrsteilnehmern angenommen wird, braucht es detaillierte Information und Aufklärung. Sie bedeutet, dass Fahrzeuglenker auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen Einsatzfahrzeugen bei Unfällen oder Staus Platz machen müssen – also nach links bzw. rechts ausweichen. Als Strafrahmen sind Bußgelder in der Höhe von 72 Euro bis 2.180 Euro vorgesehen.
Österreich folgt damit dem Beispiel anderer europäischer Länder – in Deutschland ist die Rettungsgasse gesetzliche Vorschrift, in Slowenien, Tschechien und der Schweiz empfohlen bzw. gelebte Praxis", so der NÖ. ÖVP Nationalratsabgeordnete Heribert Donnerbauer.
Beim Führerschein Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auch eine Änderung der Motorradklassen festlegt.
• Jugendliche ab 16 Jahren können ab 2013 in der Klasse A1 eine 125-ccm-Maschine lenken
• mit 18 Jahren auf A2 (bis 35 kW Leistung) umsteigen und
• mit 20 Jahren auf A.
• Ein Direktzugang zur Klasse A ist erst mit 24 Jahren möglich.