In der letzten Landtagssitzung – der ersten Arbeitssitzung in der XX. Gesetzgebungsperiode – wurden weitere Beschlüsse in drei besonders wichtigen Bereichen gefasst:
Zum ersten die Entlastungsmaßnahmen, mit denen wir im Vorjahr begonnen haben, werden fortgesetzt. Zweitens: Die vor der Wahl angekündigte Kindergartenoffensive wird im vollen Umfang umgesetzt. Drittens: Der Bund wird aufgefordert, die sogenannte Schwellenwerteverordnung auszuweiten.
Nach den fünf konkreten Maßnahmen, die im Vorjahr zur Entlastung der Landsleute gesetzt wurden, hat die neue NÖ Landesregierung bereits drei weitere Schritte gesetzt, um die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in dieser nach wie vor für viele schwierige Zeit zu unterstützen. Mit den fünf Maßnahmen – Schulstartgeld, Strompreisrabatt, Wohnbeihilfe, Pendlerhilfe und Heizkostenzuschuss wurden letztes Jahr die Landsleute im Bezirk Hollabrunn um insgesamt 8 Millionen Euro entlastet. Hinzu kommen jetzt neu die Abschaffung der GIS-Landesabgabe, der Pflegescheck und der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss. Das bringt den Landsleuten im Bezirk weitere rund 5,3 Millionen Euro Entlastung.
Die Betreuung unserer Kinder ist eine wichtige Zukunftsfrage für unsere Familien. Zentral ist uns dabei die Wahlfreiheit für die Familien – sie wissen am besten, welche Betreuung sie für ihre Kinder benötigen. Zeitgleich soll aber auch jede und jeder das passende Betreuungsangebot wohnortnahe finden. Damit steigern wir die Chancengerechtigkeit für unsere Familien – es ist egal, ob jemand auf dem Land oder in der Stadt wohnt. Dafür werden landesweit gemeinsam mit den Gemeinden insgesamt 750 Millionen Euro zusätzlich bis 2027 in die Hand genommen, für den Bezirk Hollabrunn bedeutet das zusätzliche Investitionen in Höhe von 23 Millionen Euro.
In der Sitzung des NÖ Landtages wurde auch eine klare Forderung in Richtung der zuständigen Justizministerin formuliert, die sogenannte Schwellenwerteverordnung zu verlängern. Noch bis Ende Juni ist die Direktvergabe von öffentlichen Aufträgen bis zu einem Volumen von 100.000 Euro möglich. Damit kann sichergestellt werden, dass heimische Firmen bei Projekten zum Zug kommen und nicht ausländische Billigstfirmen. Außerdem können so Vergabeverfahren um bis zu fünf Monate verkürzt und die Verfahrenskosten um 75 Prozent gesenkt werden. Es geht um den Schutz von Jobs direkt in den Regionen und den Schutz unserer regionalen Wirtschaft. Gefordert wird nicht nur die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung, sondern auch die Erhöhung. Denn wenn man sich die Inflation seit 2009 ansieht, als die Verordnung erstmals in Kraft trat, müsste der Schwellenwert mittlerweile nichtmehr bei 100.000 sondern bei rund 150.000 Euro liegen.