Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich ist es derzeit nicht möglich lückenlos die Herkunft der Zutaten von verarbeiteten Produkten oder von in der Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen, Mensen etc.) servierten Gerichten nachzuvollziehen. | |
Im aktuellen Regierungsprogramm haben sich die Koalitionspartner deshalb auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Herkunftskennzeichnung geeinigt: Nämlich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln ab dem Jahr 2021. „Wir erwarten uns eine rasche Umsetzung im Sinne unserer Landwirte und Landsleute, denn die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln ist eine jahrelange gemeinsame Forderung der Landwirtschaft sowie der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Nachvollziehbarkeit der Herkunft von Lebensmitteln und Rohstoffen schafft eine klare Entscheidungsgrundlage, bringt Sicherheit und Mehrwert für Konsumentinnen und Konsumenten, Bäuerinnen und Bauern und stärkt die Wirtschaftskreisläufe in den Regionen“, so VPNÖ-Klub-Landwirtschaftssprecher LAbg. Bgm. Richard HOGL. Am Betrieb von Anja GORKE aus Kleinkadolz im Bezirk Hollabrunn kann man beispielsweise tolle Milchprodukte und auch andere Erzeugnisse erwerben und genießen! | |
Verpflichtende Herkunftsbezeichnung
Forderung von Landwirten und Landsleuten auf Bundesebene rasch umsetzen
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