ÖVP-Abg. Himmelbauer zur Aufwertung des Ehrenamtes: Mehr Förderungen und ein Staatspreis für freiwilliges Engagement

Abgeordnete Himmelbauer: Die Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Bereiche bringt deutliche Verbesserungen, Gesetzesnovellierungen stärken das Ehrenamt.

Mit 1. Jänner 2024 werden erstmals nach der Einführung von Spendenbegünstigungen vor 30 Jahren sämtliche gemeinnützigen Zwecke begünstigt. Jeder gemeinnützige Verein hat daher ab kommendem Jahr die Möglichkeit, vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid zu erhalten. Wer die Formalkriterien erfüllt, kann in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen werden. Davon profitieren nun auch Vereine im Bereich der Bildung, des Sports und der Kultur.

 

20 Millionen Euro werden für die Freiwillige Feuerwehren bereit gestellt. 20 Millionen Euro extra gibt es für alle Rettungsdienstträger, die zur Katastrophenhilfe herangezogen werden können. Der Verteilungsschlüssel ergibt sich aus der Anzahl der Mitglieder, der Anzahl der jährlichen Einsätze und den Einsatzstellen pro Bundesland. Verteilt wird das Geld von den sieben Trägern: Rotes Kreuz, Samariterbund, Malteser, Johanniter, Bergrettung, Wasserrettung, Höhlenrettung. Das Geld dient dem Ankauf von Notunterkünften, Fahrzeugen, Feldküchen, Wasseraufbereitungsanlagen etc.

Darüber hinaus wird er Österreichische Zivilschutzverband mit jährlich zwei Millionen Euro unterstützt.

Die bundesweite Servicestelle für freiwilliges Engagement (www.freiwillig-engagiert.at) wird mit 300.000 Euro gefördert. 

Eine eigene Projektförderung mit jährlich einer Million Euro gibt es für die Freiwilligenzentren in den Bundesländern. 

Die Mittel des Anerkennungsfonds werden auf 500.000 Euro pro Jahr aufgestockt. Besondere Projekte von Freiwilligen werden jährlich mit einem Staatspreis ausgezeichnet.

Von der Freiwilligenpauschale profitieren österreichweit 125.00 Vereine mit rund drei Millionen Ehrenamtlichen. Vorweg betont ÖVP-Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer: „Ehrenamt muss Ehrenamt bleiben, aber künftig können zumindest entstandene Aufwände pauschal in Form einer kleinen oder großen Freiwilligenpauschale steuerfrei abgegolten werden. Damit haben wir jetzt eine Rechtssicherheit geschaffen.“ Die kleine Pauschale (80 Euro/Monat beziehungsweise 1.000 Euro/Jahr) kann jeder gemeinnützige Verein künftig an seine Mitglieder steuerfrei auszahlen. Die große Pauschale (250 Euro/Monat beziehungsweise 3.000 Euro/Jahr) gilt für mildtätige Organisationen (etwa Rotes Kreuz) oder auch für Ausbilder in Vereinen (etwa Chorleiter, Kapellmeister, Regisseure etc.). 

Der Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich fördert die öffentliche Anerkennung und Wertschätzung von ehrenamtlicher Tätigkeit und zivilgesellschaftlichem Engagement. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und das Bundeskanzleramt vergeben diese Auszeichnung im Jahr 2023 zum ersten Mal.

  

Insgesamt engagieren sich in Österreich rund drei Millionen Menschen ehrenamtlich in über 125.000 Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften. Allein im Weinviertel sind rund 12.300 Personen im Feuerwehrwesen aktiv, knapp 9.100 bei Blasmusikvereinen.

„Auch die Sportszene ist im Weinviertel stark vertreten“, so Himmelbauer, „vor allem im Nachwuchsbereich.“ Bestens abgedeckt ist auch der Sozialbereich, sei es mit Caritas, Rotes Kreuz und vielen weiteren Diensten, die ehrenamtlich im sozial- wie gesellschaftspolitischen Bereich angeboten werden. 

  • Spendensumme 2022 in Österreich 900 Millionen Euro
  • Verdreifachung an Spendeneinnahmen seit 2009 
  • 6.000 Einrichtungen
  • 2014 hat erstmals mehr als 1 Million Menschen Spenden steuerlich abgesetzt.