Um die Teuerung im Wohn- und Energiebereich abzufedern, stellt der Bund den Ländern 450 Millionen Euro zur Verfügung. Für Niederösterreich sind das 85 Millionen Euro. Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit diesen Geldern den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss beschlossen.
„Die erste Person im Haushalt bekommt 150 Euro. Für jede weitere Person mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt gibt es 50 Euro. Profitieren werden rund zwei Drittel der niederösterreichischen Haushalte. Mein Dank gilt Bundeskanzler Karl Nehammer und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner“, erklärt Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB).
„Damit setzt unsere Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister als zuständige Landesrätin einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen die Teuerung – Rasch. Unbürokratisch. Sozial.“, ergänzt Thomas Bauer, NÖAAB Bezirksobmann Hollabrunn.
Eine Beantragung ist auf der Webseite des Landes möglich. Für Personen, denen eine Online-Antragstellung nicht möglich ist, wurde eine Hotline eingerichtet. Die Einkommensgrenze für einen ein-Personen-Haushalt beträgt 40.000 Euro, bei Mehrpersonen-Haushalten 100.000 Euro. Beantragung bis 30.6.2023 unter
https://www.noe.gv.at/noe/Wohn-_und_Heizkostenzuschuss/Wohn-_und_Heizkostenzuschuss.html
Hotline: 02742 9005 15970