„Trotz aller Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen, die in den letzten Jahren geschnürt wurden, steht für uns fest, dass wir auch in diesem Herbst zielgerichtet helfen müssen. Es braucht Unterstützung für all jene Landsleute, die unsere Hilfe am dringendsten brauchen. Und genau diesen kommt der neue Wohnkostenzuschuss zugute, der bis Jahresende zu beantragen ist“, betonten Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und LAbg. Richard Hogl.
„Insgesamt werden landesweit für die Maßnahme diesen Herbst und Winter 45 Millionen Euro in die Hand genommen“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister. Die Einkommensgrenzen liegen bei 20.000 Euro für eine Person und 50.000 Euro, wenn an der Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die erste Person erhält 150 Euro und für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es zusätzlich 50 Euro. „Dabei ist es egal, ob man im Eigentum oder zur Miete wohnt. Es ist auch egal, mit welchem Energieträger geheizt wird. Niederösterreich ist ein soziales und starkes Land – und so wollen wir mit Hausverstand helfen. Wichtig ist, dass jetzt alle Anspruchsberechtigten einen Antrag stellen und sich ihre Unterstützung abholen“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister.
„Insgesamt fließen damit rund 1,4 Millionen Euro an die Menschen im Bezirk Hollabrunn. Geld, das der richtigen Stelle zugutekommt – denn das untere Einkommensdrittel wird durch die Teuerung am stärksten getroffen. Aufgabe der Politik ist es, verantwortungsvoll mit Steuergeld umzugehen und die zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet einzusetzen. Genau aus diesem Grund setzen wir nicht auf eine Gießkannenförderung, so wie es die SPÖ gerne hätte, sondern helfen gezielt den schwächsten in unserer Gesellschaft. Das ist in Wahrheit soziale Politik: Hilfe für jene, die Hilfe benötigen“, so Richard Hogl.
Die Beantragung des neuen NÖ Wohnkostenzuschusses ist bis 31. Dezember 2023 unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden.