„Uns war wichtig, dass beide Seiten dem Homeoffice zustimmen müssen und dass beide Seiten auch davon profitieren.“ so der Abgeordnete. So wird zukünftig klar geregelt, dass Arbeitnehmer im Homeoffice unfallversichert sind. Zudem erhalten diese eine steuerliche Begünstigung. Arbeitsmittel, welche der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, stellen keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar. Arbeitnehmer können bis zu 300 Euro jährlich, bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung, wie z.B. Schreibtisch, Sessel, Beleuchtung, als Werbungskosten geltend machen. Weiters wird es auch die Möglichkeit einer Pauschale geben, wonach vom Arbeitgeber für bis zu 100 Tage im Kalenderjahr drei Euro pro Homeoffice-Tag steuerfrei ausbezahlt werden können.
„Diese Regelung wird bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten“ verkündet Nationalrätin Himmelbauer und berichtet weiter „Die neuen Regelungen werden auch über die Pandemie hinaus gelten. Damit schaffen wir Anreize diese Arbeitsform beizubehalten und steigern insgesamt die Lebensqualität für Pendler aus dem Weinviertel.“
Homeoffice-Regelung sorgt für Sicherheit! Abgeordnete Himmelbauer und Minnich begrüßen „Gutes und vernünftiges Paket“
Im Nationalrat wurde der erste steuerliche Teil des Homeoffice-Paket beschlossen. Im April folgen die weiteren Regelungen. Nationalrat Minnich erklärt, dass es eine Freiwilligkeit auf beiden Seiten braucht.
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