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Freiwilligenfreundliche Arbeitgeber erhalten Einsatzprämie

Das Weinviertel verdankt seine hohe Lebensqualität vor allem auch dem freiwilligen Einsatz im Sozial-, Gesundheits-, Kultur- und Sportbereich, in der Katastrophenhilfe oder bei den Rettungsdiensten bzw. Feuerwehren. Knapp 50 Prozent der Weinviertler Bevölkerung ab 15 Jahren und damit fast 160.000 Weinviertler sind in irgendeiner Form unbezahlt freiwillig tätig und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Die österreichweit rund drei Millionen ehrenamtlich tätigen Österreicher stellen rund 720 Millionen Stunden für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Verfügung, Österreich ist mit diesen Zahlen Weltspitze.

Ein von der SPÖ in der Juni-Sitzung im österreichischen Parlament eingebrachter Antrag auf Entgeltfortzahlung für Freiwillige hätte nun dieses österreichische Erfolgsmodell in Frage gestellt, wie auch der Bundesfeuerwehrverband und das Rote Kreuz in einer Aussendung festgehalten haben. Beide für Österreich so wichtige Einsatzorganisationen befürchteten Nachteile für ehrenamtliche Mitglieder am Arbeitsmarkt, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Einsätze frei zu geben.

Dieses Modell hätte aber auch ganz grundsätzlich dem Ehrenamt geschadet, weil damit die prinzipielle Frage nach einer Bezahlung für freiwilliges Engagement aufgeworfen wird. "Die SPÖ hatte übersehen, dass sich viele Menschen in Österreich nicht des Geldes wegen engagieren, sondern aus voller Überzeugung für andere Menschen da sein wollen. Und das ist einer der höchsten Werte, die eine Gesellschaft zu bieten hat", hält die Weinviertel-Abgeordnete Himmelbauer fest.

Diese Argumente und die Bedenken der Einsatzorganisationen haben daher zu einem Umdenken geführt und einer Lösung die sowohl die freiwillige Tätigkeit fördert als auch die Arbeitgeber entlastet. Ab 1. September 2019 erhalten jene Arbeitergeber in der Privatwirtschaft einen Bonus („Einsatzprämie“), die im Einvernehmen und bei Großschadensereignissen (mindestens 100 Einsatzkräfte, Mindestdauer 8 Stunden) ihre Arbeitnehmer vom Dienst freistellen und das Entgelt fortzahlen. Grundlage für diese Gesetzesänderung ist ein Konzept des Bundesfeuerwehrverbandes, welches nun für alle Einsatzorganisationen Anwendung findet. Dieses Modell stellt das Ehrenamt nicht in Frage und bringt gleichzeitig eine entsprechende Unterstützung bei außergewöhnlichen Großschadenslagen. Möglichst einfach und unbürokratisch abgewickelt wird diese „Einsatzprämie“ über die Bundesländer, die für den Katastrophenschutz in Österreich zuständig sind.

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