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Wir müssen das Wohl der Kinder im Auge behalten!

Aktuelle Stunde der ÖVP zum Thema "Mutter UND Vater für das Kind:

Reformschritte für eine gemeinsame Obsorge"

 

Mit der Debatte um die gemeinsame Obsorge hat die ÖVP heute, Dienstag, zu Beginn der Sitzung des Nationalrates ein wichtiges Thema für die Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung gestellt: die bestmöglichen Lebensbedingungen auch für jene Kinder, deren Eltern nicht mehr in einer funktionierenden Partnerschaft leben. Das betrifft fast zehn Prozent der Kinder in Österreich und ist damit kein Randthema, sondern eine Problematik, die eine bedeutende Zahl von Kindern und Eltern berührt. Das erklärte ÖVP-Justizsprecher Abg. Mag. Heribert Donnerbauer in seinem einleitenden Statement im Plenum des Nationalrats.
"Dem medialen Eindruck, es ginge um das Wohlbefinden von Müttern und Vätern und die Fortsetzung deren Beziehungsprobleme, ist entgegenzutreten. Es soll und muss darum gehen, das Wohl der Kinder im Auge zu haben", betonte Donnerbauer weiter.
So seien sich alle Experten und Betroffene einig, dass zur bestmöglichen Sicherung des Kindeswohls grundsätzlich ein funktionierender Kontakt zu beiden Elternteilen, also zu Vater und Mutter, nötig ist. Donnerbauer: "Der Gesetzgeber kann von den Eltern erwarten, dass sie mit Rücksicht auf ihr(e) Kind(er) den nötigen Kontakt zu beiden Elternteilen zulassen und fördern, unabhängig von ihrer eigenen Beziehung zueinander und ihren Problemen miteinander." Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten sich dabei am Regelfall orientieren und nicht an den Ausnahmen, für die es andere rechtliche Regelungen und Möglichkeiten gibt, im Einzelfall behördlich einzugreifen.
"Wir haben in Arbeitskreisen, an denen verschiedene Ministerien teilgenommen haben, und gemeinsam mit Expertinnen und Experten ein Modell erarbeitet, das wir nun rasch zum Abschluss bringen und verabschieden sollten", führte Donnerbauer aus. Bestandteile dieses Modells sollten jedenfalls sein:
-  dass die gemeinsame Obsorge beider Elternteile auch nach der Scheidung beibehalten wird;
-  dass auch bei unehelich geborenen Kindern die gemeinsame Obsorge über richterlichen Beschluss ermöglicht werden soll. "Es wäre unerträglich, wenn Österreich bei diesem Punkt nicht nur dem Kindeswohl widerspricht, sondern auch gegen zentrale Menschenrechte verstößt", so Donnerbauer.
-  bessere Regelungen für den Besuchskontakt der Kinder zu jenem Elternteil, bei dem sie nicht wohnen. "Das ist zumutbar."

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