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Donnerbauer: Novellierung des Universitätsgesetzes bringt Verbesserungen für Studierende und Lehrende

Die Novellierung des Universitätsgesetzes stand im Mittelpunkt des Wissenschaftsausschusses im Parlament:

Sie umfasst die verkürzte Frist bei der Berufsanerkennung für Drittstaatsangehörige sowie die Neuregelung der Inskription an den Universitäten.
„Beide Schritte bedeuten spürbare Verbesserungen für Lehrende und Studierende“, so der ÖVP Nationalratsabgeordnete und Mitglied im Wissenschaftsausschuss Heribert Donnerbauer. Die Neuregelung der Inskription löst die Voranmeldung ab und ist ab dem kommenden Wintersemester in Kraft. Sie bringt eine verbesserte Planbarkeit für die Universitäten und Verbesserungen für (angehende) Studierende und wurde gemeinsam mit den Hochschulpartnern, ÖH und Universitätskonferenz erarbeitet. „Diese Neuregelung ist aus der Praxis heraus entstanden und damit von Studierenden und Universitäten für die Studierenden und Lehrenden erarbeitet“, so Donnerbauer und gibt folgenden Überblick:
• Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung an einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium endet österreichweit am 5. September (Wintersemester) bzw. am
5.Februar (Sommersemester).
• Die allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- und Diplomstudium. Für Studien mit Aufnahmeverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstest gelten diese Fristen nicht.
• Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate nach Anhörung des Senats fest, sie endet österreichweit einheitlich. Dabei hat die Zulassungsfrist für das Wintersemester mind. 8 Wochen, für das Sommersemester mindestens 4 Wochen zu betragen.
• Ein Ausnahmekatalog wurde erarbeitet, der Härten in Einzelfällen mildert. Davon Betroffene bekommen die Möglichkeit einer Nachfrist (Wintersemester: 30. November,
Sommersemester: 30 April) zu inskribieren. Abg. Donnerbauer begrüßte die Änderung des Universitätsgesetzes und dankte Bundesminister Töchterle für die rasche Änderung, es habe sich gezeigt, dass die vorher eingeführte Regelung den Anspruch nicht erfüllen konnte, daher habe man sofort reagiert. Diese Änderung wurde im Ausschuss einstimmig angenommen, schloss Donnerbauer.

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