Das konnten LH Erwin Pröll und der zuständige Landesrat Stephan Pernkopf gemeinsam mit dem NÖ Landesfeuerwehrkommando durchsetzen. „Die Eignung kann vom Feuerwehrkommandanten festgestellt werden. Die Bestätigung stellt der Landesfeuerwehrkommandant aus“ erklärt NR Mag. Heribert Donnerbauer. Die Feuerwehren sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum guten Teil auf freiwillige ehrenamtliche Kräfte angewiesen. Die bei ihrer Tätigkeit zu lenkenden Fahrzeuge weisen aufgrund des technischen Fortschrittes bei der Ausstattung und der Sicherheit ein geringfügig höheres Gesamtgewicht als 3500 kg auf und sind daher mit einer Lenkberechtigung für die Klasse B nicht mehr zu lenken. „Daher war es notwendig, eine Sonderregelung zu schaffen, um das System der Ehrenamtlichkeit nicht zu gefährden bzw. zu unterstützen“, so Donnerbauer. Im Bezirk Hollabrunn gibt es 117 Freiwillige Feuerwehren.
Sonderregelung bei Feuerwehr Einsatzfahrten!
Feuerwehrmitglieder mit einem B- Führerschein können künftig auch Einsatzfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 5,5 Tonnen lenken.
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