Handwerkerbonus ab 1. Jänner 2018

„Niederösterreichs Wirtschaftsmotor läuft auf Hochtouren, die Auftragsbücher sind voll und die Aussichten für den blau-gelben Wirtschaftsstandort mit einem Wirtschaftswachstum von heuer 2,9 Prozent und einer Prognose für 2018 von 3,3 Prozent sehr erfreulich“, sagte Landesrat Karl Wilfing am heutigen Dienstag im Niederösterreichischen Landhaus in St. Pölten, wo er gemeinsam mit NÖ Wirtschaftskammer-Präsidentin Sonja Zwazl den ab 1. Jänner 2018 gültigen Handwerkerbonus präsentierte.

Auch am Arbeitsmarkt laufe es sehr gut, rund 620.000 Beschäftigte seien ein All-Time-High, zudem bringe der neue Beschäftigungspakt bis zum Jahr 2020 1,3 Milliarden Euro für weitere Beschäftigungsprojekte, fuhr Wilfing fort und nannte als Gründe dafür langwirkende Konjunkturprogramme, die durch die Steuerreform gestiegene Finanzkraft der Privathaushalte sowie die öffentlichen Investitionen wie zuletzt das Ausbauprogramm für die Landeskliniken in der Höhe von 600 Millionen Euro.

„Unser blau-gelbes Wohnbaumodell ist ein weiteres Erfolgsmodell: Wir investieren jährlich rund 700 Millionen Euro in den gemeinnützigen Wohnbau und schaffen damit ca. 6.000 Neubaueinheiten bzw. ein Bauvolumen von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr, was wiederum 30.000 Jobs in der Baubranche bringt“, betonte der Landesrat.

„Weil aber gerade Jänner, Februar und März als schwierige Monate gelten, wird es ab 1. Jänner 2018 einen Handwerkerbbonus geben, der mit insgesamt 3,5 Millionen Euro dotiert ist und für ausgewählte Leistungen einen einmaligen Zuschuss von 20 Prozent bzw. maximal 600 Euro gewährt. Davon profitieren werden rund 14.000 kleinere und mittlere Betriebe, damit ist der Handwerkerbonus eine wichtige Maßnahme, um die gute Konjunkturlage weiter anzukurbeln“, unterstrich Wilfing.
Zwazl erinnerte daran, dass bereits der Bundes-Handwerkerbonus in Niederösterreich sehr stark in Anspruch genommen und mit 27 Prozent in Niederösterreich am meisten von allen Bundesländern ausgeschöpft worden sei: „250.000 Euro von den 3,5 Millionen Euro kommen von der Wirtschaftskammer, gefördert werden die Arbeitsleistung und die Anfahrtskosten, nicht aber das Material. Die Betriebe müssen ihren Sitz in Niederösterreich haben. Die Mindestförderung, gleichzusetzen mit Gesamtkosten von 200 Euro, beträgt 40 Euro“.

Gefördert werden Leistungen wie die Erneuerung von Wandanstrich und Tapeten, der Austausch von Bodenbelegen, Schleifarbeiten an Böden samt Neubeschichtung, die Erneuerung und Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke, der Austausch von Fenstern und Türen, der Austausch von Innentüren samt Türstöcken, die Sanierung von Sanitäranlagen, die Erneuerung der gesamten Wasserinstallation, die Erneuerung von Stiegen samt Geländer oder die Erneuerung einer Einbauküche. Für jedes Förderobjekt kann nur ein Ansuchen gestellt werden, alle Förderansuchen werden bis zur Ausschöpfung der 3,5 Millionen Euro ab 1. Jänner 2018 in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.

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